Nur für wenige Auslandsflüge ist eine Grenzabfertigung erforderlich. Eine Grenz- und/oder Zollabfertigung ist für Bürger aus EU-Drittstaaten möglich. In der Dokumentenliste finden Sie eine Übersicht, für welche Länder eine Grenz-/Zollabfertigung durchgeführt werden muss. Außerdem sind dort weitere Anträge für Flüge von und in Nicht-EU-Länder hinterlegt.
Eine Grenzabfertigung muss spätestens 7 Tage vorher bei der Bundespolizeidirektion Berlin angemeldet werden.
Eine Zollabfertigung ist täglich, auch am Wochenende, während der regulären Öffnungszeiten des Flugplatzes möglich und muss spätestens 2 Stunden vorher angemeldet werden, unabhängig davon, ob es sich um einen Start oder eine Landung handelt.
Alle Personen (Passagier und/oder Crews), die aus einem Nicht-EU-Land ankommen oder in ein solches abfliegen, müssen das Formular zur Zollabfertigung ausfüllen.
Hinweis: Es dürfen keine Waren ein- oder ausgeführt werden. Bei der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren ist eine Zollabfertigung erforderlich. Sie ist dann in jedem Fall kostenpflichtig und muss mit einem Vorlauf von 3 Tagen beantragt werden beim Hauptzollamt Frankfurt (Oder).
Beantragung Zollabfertigung:
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Kopernikusstraße 25
15236 Frankfurt (Oder)
T +49 335 563 1550
F +49 335 563 1099
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