| Grenze - Zoll |
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Eine Grenz- und/oder Zollabfertigung ist für Bürger
aus Drittstaaten möglich. Hier finden Sie eine Übersicht für welche
Länder eine Grenz-/Zollabfertigung durchgeführt werden muss.
Das entsprechende Formular zur Grenz- bzw.
Zollabfertigung senden wir Ihnen auf Anfrage zu. |
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| Grenzabfertigung |
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Eine Grenzabfertigung muss spätestens 7 Tage vorher
bei der Bundespolizeidirektion Berlin angemeldet werden. |
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| Zollabfertigung |
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Die Zollabfertigung muss bis spätestens 09.30 Uhr des vorherigen
Werktages angemeldet werden. |
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| Anmeldung der
Auslandsflüge |
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Tel.: 03341 / 312274
Fax: 03341 / 312273
E-Mail: |
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Bitte beachten Sie, dass Sie als Lfz-Führer für die ordnungsgemäße
Übermittlung der Anträge selbst verantwortlich sind. |
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